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"Kommunikation mit Konfliktpotential / Erreichbarkeitsmanagement
wirft Datenschutzfragen auf
... ...wichtige Aufgabe des Erreichbarkeitsmanagers (EM)
ist es, gefragten Menschen störende Anrufe vom Hals zu halten - ohne
sie von wichtigen Informationen abzuschneiden. Der elektronische Manager
gibt einen Ausblick auf die Zukunft des Telefonierens. Mit einer Vielfalt
an Optionen für eine effiziente und sichere Kommunikation läßt
er die neuen Fähigkeiten erahnen, die künftig für einen
souveränen Umgang mit sensiblen Daten gefragt sind. Wenn hinter jeder
Windung der globalen Datenleitung ein allzu neugieriger Informationssammler
lauern könnte, müssen die Nutzer der neuen Informationssysteme
stets genau wissen, wann sie was von sich preisgeben können, wann
man eine digitale Signatur verlangt, wann man verschlüsselt kommunizieren
sollte, und wann auch das nichts bringt. Die Bürger der vernetzten
Gesellschaft werden dem Schutz vor Datenmißbrauch viel Aufmerksamkeit
widmen müssen. ... Statt auf Wähltasten zu tippen, füllt
der Anrufer einen digitalen Anrufzettel aus und gibt so vorab Hinweise
zu seinem Anliegen. Danach entscheidet der Assistent des Gegenübers,
ob das Gespräch angenommen wird. ... ...daß zwar der Angerufene
vorab genau wissen will, was ihn erwartet. Dem Anrufer wird aber nicht
zuzumuten sein, stets Details vorab preiszugeben, gerade wenn diese nicht
an Dritte gelangen dürfen. Wird das Gespräch abgelehnt, kann
er daher einen digitalen Bon hinterlegen, der verhindert, daß beim
Rückrüfversuch der andere im eigenen Filter hängenbleibt.
... Eine Eigenart des neuen Datenproblems ist, daß sich aus eher
unverfänglichen Einzelinformationen leicht ganze Persönlichkeitsprofile
entwickeln lassen. Wann hat jemand wie lange mit wem telefoniert, wohin
surft er im Netz? ... Ein ganz zentraler Lösungsansatz wird die Vermeidung
von Daten sein - was mehr ist als ein Appell an die Selbstverantwortung
der Anwender. ... ...Datenschutzfachmann Professor Alexander Roßnagel
... : 'Würden sich inhaltsbezogene Gebühren durchsetzen,
gäbe es eine Datenflut.' ... Beim Pauschaltarif wird es für die
Abrechnung ohne Belang sein, wie der Surfer seinen Internetanschluß
nutzt." HB 1.7.99 S. B 4
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"Europol nimmt offiziell die Arbeit auf / 'Drogeneinheit'
als Vorreiter / Keine exekutiven Befugnisse / Bekämpfung des internationalen
Terrorismus
... Doch hat Europol weiterhin keine eigenen Ermittlungs- und
Fahndungsbefugnisse: die Behörde unterstützt vielmehr Ermittlungen
der nationalen Polizeibehörden im Wege des Informationsaustausches.
Zu diesem Zweck werden in der Haager Europol-Zentrale Daten gesammelt und
analysiert. ... So kann die Behörde künftig anlaßbezogen
auch personenbezogene Daten zentral speichern. ... Von diesem Donnerstag
kann auch der Zentralcomputer für Analysearbeit von Europol genutzt
werden. Das Analysesystem ist aufgebaut. Am Aufbau des Informationssystems
wird derzeit noch gearbeitet." FAZ 1.7.99 S. 6
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LOKALES
Hessen:
"Hessen beruft neuen Datenschutzbeauftragten
Der hessische Landtag hat den parteilosen Juraprofessor und
Richter Friedrich von Zezschwitz einstimmig zum neuen Datenschutzbeauftragten
des Landes berufen. ... 'Im Bereich des Bürgerschutzes müssen
wir sehr viel tun', sagte Zezschwitz. Derzeit werde die Einhaltung des
Datenschutzes im öffentlichen Bereich mit sechsmal höherem Aufwand
kontrolliert als im privaten." SZ 1.7.99 S. 6
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Brandenburg:
"Strittiges Polizeigesetz im Kern bestätigt
Das Verfassungsgericht Brandenburgs hat das umstrittene Polizeigesetz
des Landes im Kern bestätigt, aber gleichzeitig Klarstellungen zur
Sicherung von Bürgerrechten vorgenommen. ... Die PDS hatte gegen das
seit 1996 gültige Gesetz geklagt; auch der Datenschutzbeauftragte
hatte Bedenken geäußert. Nach der Klarstellung dürfen unbeteiligte
oder unverdächtige Personen, die durch Zufall in die Nähe mutmaßlicher
Straftäter gelangen, nicht auf Dauer Beobachtungen durch verdeckte
Lauschapparate, Videoaufnahmen oder dem Einsatz von V-Leuten ausgesetzt
sein. Im Regelfall müßten die später darüber informiert
werden." FR 1.7.99 S. 5
"Klage gegen Polizeigesetz unter Auflagen abgewiesen
... Das Gericht stellte unter anderem klar, was unter Kontakt-
und Begleitpersonen zu verstehen ist, gegen die die Polizei Lauschangriff
und V-Leute einsetzen kann. Dies könne nur jemand sein, zu dem der
potentielle Straftäter in Bezug auf die Straftat in Verbindung stehe,
nicht aber zufällige Kontaktpersonen sowie Amts- und Berufsgeheimnisträger
wie Geistliche, Ärzte und Anwälte. ... Auch die Frage, welche
Wohnung Ziel eines Großen Lauschangriffs werden darf, wurde präzisiert.
Zum Großen Lauschangriff trug die Verfassungsrichterin Rosemarie
Will, die von der PDS für das Amt nominiert worden war, den Beschluß
nicht mit. ... Seit Inkrafttreten des Polizeigesetzes sei der Große
Lauschangriff noch nicht und der Kleine Lauschangriff zehnmal angewandt
worden, sagte der Abteilungsleiter Polizei im Innenministerium, Hans-Jürgen Förster.
V-Leute seien 22 Mal eingesetzt worden." WELT 1.7.99 S.
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"Polizeigesetz in Potsdam bestätigt
... In einem am Mittwoch abend in Potsdam veröffentlichten
Urteil heißt es, die im Gesetz vorgesehenen Eingriffe in das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung seien noch zulässig, weil das
Landesparlament der vorbeugenden Bekämpfung einen hohen Stellenwert
beimessen durfte. ... Nicht einstimmig bestätigte das Gericht die
Bestimmungen über die heimliche Wohnraumüberwachung zur
vorbeugenden Straftatenbekämpfung. Die Mehrheit der Verfassungsrichter
erklärte, bei dieser Art von Einsatz gegen Wohnraum handele es sich
um eine Abwehr von Gefahr, wie sie auch vom Grundgesetz gedeckt
sei." HB 1.7.99 S. 4
"Gericht: Polizeigesetz ist verfassungsgemäß
/ Klage der PDS zurückgewiesen
... Innenminister Alwin Ziel (SPD) begrüßte die Entscheidung
des Gerichts. 'Die Polizei behält wichtige und unverzichtbare Instrumente
im Kampf gegen schwere und schwerste Straftaten und die organisierte Kriminalität.'
Zufrieden war aber auch der Kläger. Mit Blick auf den Justizapparat
der Regierung erklärte Michael Schumann (PDS): 'Goliath hat eine
ordentliche Schramme gekriegt.'" MoPo 1.7.99 S. 17
"Der Große Lauschangriff ist verfassungsgemäß / Gericht weist PDS-Klage gegen Polizeigesetz ab / Auflagen zum Schutz der Bürgerrechte erteilt" BerlZtg 1.7.99 S. 28
"Polizeigesetz: Klage abgewiesen / Gericht
erteilt aber Auflagen
... Das Brandenburgische Polizeigesetz wurde 1996 verabschiedet.
Die PDS moniert seither vor allem die Bestimmungen zum Großen Lauschangriff
und zum Einsatz von V-Männern. Ein Änderungsantrag der Fraktion
im Landtag wurde 1997 von der SPD- und CDU-Mehrheit abgelehnt. 1998 reichten
die PDS-Abgeordneten eine Normenkontrollklage beim Brandenburgischen Verfassungsgericht
ein, die klären soll, ob das Polizeigesetz in den genannten Punkten
der Landesverfassung widerspricht." Tsp 1.7.99 S. 19
"Großer Lauschangriff und V-Leute rechtens
/ Verfassungsgericht entschied gestern gegen PDS-Normenkontrollklage
Die Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes über den Großen
Lauschangriff und den Einsatz von verdeckten Ermittlern sind mit der Landesverfassung
generell vereinbar. Das entschied das Landesverfassungsgericht gestern
in Potsdam. ... Das Gericht erteilte nach Angaben von Präsident Peter
Macke der Polizei jedoch eine Reihe von Auflagen bei der konkreten Umsetzung
der Überwachungsmaßnahmen. So dürften Amts- und Berufsgeheimnisträger
wie Geistliche, Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten nicht mit
verdeckten technischen Mitteln überwacht werden, wenn sie nur zufällig
in Kontakt mit den zu observierenden Schwerkriminellen geraten sind. ...
Der Chef der Abteilung Polizei im Innenministerium, Hans-Jürgen Förster,
will auf diese wirkungsvolle Waffe nicht verzichten. Allerdings sei bisher
noch niemals eine Privatwohnung abgehört worden, obwohl das Gesetz
seit 1996 in Kraft sei. Lediglich einmal sei der Antrag gestellt worden,
das zuständige Gericht jedoch habe ihn abgelehnt." ND 1.7.99
S. 20
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