Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

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Ausgabe vom 1. Juli 1999

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"Kommunikation mit Konfliktpotential / Erreichbarkeitsmanagement wirft Datenschutzfragen auf
... ...wichtige Aufgabe des Erreichbarkeitsmanagers (EM) ist es, gefragten Menschen störende Anrufe vom Hals zu halten - ohne sie von wichtigen Informationen abzuschneiden. Der elektronische Manager gibt einen Ausblick auf die Zukunft des Telefonierens. Mit einer Vielfalt an Optionen für eine effiziente und sichere Kommunikation läßt er die neuen Fähigkeiten erahnen, die künftig für einen souveränen Umgang mit sensiblen Daten gefragt sind. Wenn hinter jeder Windung der globalen Datenleitung ein allzu neugieriger Informationssammler lauern könnte, müssen die Nutzer der neuen Informationssysteme stets genau wissen, wann sie was von sich preisgeben können, wann man eine digitale Signatur verlangt, wann man verschlüsselt kommunizieren sollte, und wann auch das nichts bringt. Die Bürger der vernetzten Gesellschaft werden dem Schutz vor Datenmißbrauch viel Aufmerksamkeit widmen müssen. ... Statt auf Wähltasten zu tippen, füllt der Anrufer einen digitalen Anrufzettel aus und gibt so vorab Hinweise zu seinem Anliegen. Danach entscheidet der Assistent des Gegenübers, ob das Gespräch angenommen wird. ... ...daß zwar der Angerufene vorab genau wissen will, was ihn erwartet. Dem Anrufer wird aber nicht zuzumuten sein, stets Details vorab preiszugeben, gerade wenn diese nicht an Dritte gelangen dürfen. Wird das Gespräch abgelehnt, kann er daher einen digitalen Bon hinterlegen, der verhindert, daß beim Rückrüfversuch der andere im eigenen Filter hängenbleibt. ... Eine Eigenart des neuen Datenproblems ist, daß sich aus eher unverfänglichen Einzelinformationen leicht ganze Persönlichkeitsprofile entwickeln lassen. Wann hat jemand wie lange mit wem telefoniert, wohin surft er im Netz? ... Ein ganz zentraler Lösungsansatz wird die Vermeidung von Daten sein - was mehr ist als ein Appell an die Selbstverantwortung der Anwender. ... ...Datenschutzfachmann Professor Alexander Roßnagel ... : 'Würden sich inhaltsbezogene Gebühren durchsetzen, gäbe es eine Datenflut.' ... Beim Pauschaltarif wird es für die Abrechnung ohne Belang sein, wie der Surfer seinen Internetanschluß nutzt." HB 1.7.99 S. B 4

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"Europol nimmt offiziell die Arbeit auf / 'Drogeneinheit' als Vorreiter / Keine exekutiven Befugnisse / Bekämpfung des internationalen Terrorismus
... Doch hat Europol weiterhin keine eigenen Ermittlungs- und Fahndungsbefugnisse: die Behörde unterstützt vielmehr Ermittlungen der nationalen Polizeibehörden im Wege des Informationsaustausches. Zu diesem Zweck werden in der Haager Europol-Zentrale Daten gesammelt und analysiert. ... So kann die Behörde künftig anlaßbezogen auch personenbezogene Daten zentral speichern. ... Von diesem Donnerstag kann auch der Zentralcomputer für Analysearbeit von Europol genutzt werden. Das Analysesystem ist aufgebaut. Am Aufbau des Informationssystems wird derzeit noch gearbeitet." FAZ 1.7.99 S. 6

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LOKALES

Hessen:

"Hessen beruft neuen Datenschutzbeauftragten
Der hessische Landtag hat den parteilosen Juraprofessor und Richter Friedrich von Zezschwitz einstimmig zum neuen Datenschutzbeauftragten des Landes berufen. ... 'Im Bereich des Bürgerschutzes müssen wir sehr viel tun', sagte Zezschwitz. Derzeit werde die Einhaltung des Datenschutzes im öffentlichen Bereich mit sechsmal höherem Aufwand kontrolliert als im privaten." SZ 1.7.99 S. 6

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Brandenburg:

"Strittiges Polizeigesetz im Kern bestätigt
Das Verfassungsgericht Brandenburgs hat das umstrittene Polizeigesetz des Landes im Kern bestätigt, aber gleichzeitig Klarstellungen zur Sicherung von Bürgerrechten vorgenommen. ... Die PDS hatte gegen das seit 1996 gültige Gesetz geklagt; auch der Datenschutzbeauftragte hatte Bedenken geäußert. Nach der Klarstellung dürfen unbeteiligte oder unverdächtige Personen, die durch Zufall in die Nähe mutmaßlicher Straftäter gelangen, nicht auf Dauer Beobachtungen durch verdeckte Lauschapparate, Videoaufnahmen oder dem Einsatz von V-Leuten ausgesetzt sein. Im Regelfall müßten die später darüber informiert werden." FR 1.7.99 S. 5

"Klage gegen Polizeigesetz unter Auflagen abgewiesen
... Das Gericht stellte unter anderem klar, was unter Kontakt- und Begleitpersonen zu verstehen ist, gegen die die Polizei Lauschangriff und V-Leute einsetzen kann. Dies könne nur jemand sein, zu dem der potentielle Straftäter in Bezug auf die Straftat in Verbindung stehe, nicht aber zufällige Kontaktpersonen sowie Amts- und Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Ärzte und Anwälte. ... Auch die Frage, welche Wohnung Ziel eines Großen Lauschangriffs werden darf, wurde präzisiert. Zum Großen Lauschangriff trug die Verfassungsrichterin Rosemarie Will, die von der PDS für das Amt nominiert worden war, den Beschluß nicht mit. ... Seit Inkrafttreten des Polizeigesetzes sei der Große Lauschangriff noch nicht und der Kleine Lauschangriff zehnmal angewandt worden, sagte der Abteilungsleiter Polizei im Innenministerium, Hans-Jürgen Förster. V-Leute seien 22 Mal eingesetzt worden." WELT 1.7.99 S. 39

"Polizeigesetz in Potsdam bestätigt
... In einem am Mittwoch abend in Potsdam veröffentlichten Urteil heißt es, die im Gesetz vorgesehenen Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung seien noch zulässig, weil das Landesparlament der vorbeugenden Bekämpfung einen hohen Stellenwert beimessen durfte. ... Nicht einstimmig bestätigte das Gericht die Bestimmungen über die heimliche Wohnraumüberwachung zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung. Die Mehrheit der Verfassungsrichter erklärte, bei dieser Art von Einsatz gegen Wohnraum handele es sich um eine Abwehr von Gefahr, wie sie auch vom Grundgesetz gedeckt sei." HB 1.7.99 S. 4

"Gericht: Polizeigesetz ist verfassungsgemäß / Klage der PDS zurückgewiesen
... Innenminister Alwin Ziel (SPD) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. 'Die Polizei behält wichtige und unverzichtbare Instrumente im Kampf gegen schwere und schwerste Straftaten und die organisierte Kriminalität.' Zufrieden war aber auch der Kläger. Mit Blick auf den Justizapparat der Regierung erklärte Michael Schumann (PDS): 'Goliath hat eine ordentliche Schramme gekriegt.'" MoPo 1.7.99 S. 17

"Der Große Lauschangriff ist verfassungsgemäß / Gericht weist PDS-Klage gegen Polizeigesetz ab / Auflagen zum Schutz der Bürgerrechte erteilt" BerlZtg 1.7.99 S. 28

"Polizeigesetz: Klage abgewiesen / Gericht erteilt aber Auflagen
... Das Brandenburgische Polizeigesetz wurde 1996 verabschiedet. Die PDS moniert seither vor allem die Bestimmungen zum Großen Lauschangriff und zum Einsatz von V-Männern. Ein Änderungsantrag der Fraktion im Landtag wurde 1997 von der SPD- und CDU-Mehrheit abgelehnt. 1998 reichten die PDS-Abgeordneten eine Normenkontrollklage beim Brandenburgischen Verfassungsgericht ein, die klären soll, ob das Polizeigesetz in den genannten Punkten der Landesverfassung widerspricht." Tsp 1.7.99 S. 19

"Großer Lauschangriff und V-Leute rechtens / Verfassungsgericht entschied gestern gegen PDS-Normenkontrollklage
Die Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes über den Großen Lauschangriff und den Einsatz von verdeckten Ermittlern sind mit der Landesverfassung generell vereinbar. Das entschied das Landesverfassungsgericht gestern in Potsdam. ... Das Gericht erteilte nach Angaben von Präsident Peter Macke der Polizei jedoch eine Reihe von Auflagen bei der konkreten Umsetzung der Überwachungsmaßnahmen. So dürften Amts- und Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten nicht mit verdeckten technischen Mitteln überwacht werden, wenn sie nur zufällig in Kontakt mit den zu observierenden Schwerkriminellen geraten sind. ... Der Chef der Abteilung Polizei im Innenministerium, Hans-Jürgen Förster, will auf diese wirkungsvolle Waffe nicht verzichten. Allerdings sei bisher noch niemals eine Privatwohnung abgehört worden, obwohl das Gesetz seit 1996 in Kraft sei. Lediglich einmal sei der Antrag gestellt worden, das zuständige Gericht jedoch habe ihn abgelehnt." ND 1.7.99 S. 20

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